Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber nachstehende Bedingungen an. Abweichungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

02. Alle Aufnahmen und Fotografien sind gemäß dem Urheberrechtgesetz vom 9. September 1965 BGBLI 1273 = BGBBLIII 440-1 urheberrechtlich geschützt.

03. Die Bilddaten sind unser Eigentum. Sie sind Hilfsmittel zur Herstellung von fotografischen Kopien und Farbdrucken. Der Besteller hat nur Anspruch auf diese, nicht auf die Bilddaten. Bilddaten können gegen besondere Vergütung erworben werden. Die Aufbewahrung der Bilddaten erfolgt ohne Gewähr, und zwar, wenn nichts abweichendes vereinbart ist, längstens 5 Jahre.

04. Bei allen übertragenen Fremdarbeiten (Ausarbeitung nach gelieferten Negativen, Anfertigungen von Reproduktionen und dergl.) setzen wir voraus, daß der Auftraggeber Urheber ist, oder die Nutzungsrechte an den Negativen usw. hat, wenn er nichts gegenteiliges bei Auftragsannahme angibt. Irgendwelche Folgen, welche daraus entstehen, daß der Auftraggeber diese Befugnis nicht hat, trägt der Auftraggeber. Er hat, falls wir wegen Schadens- oder anderer Folgen haftbar oder in Anspruch genommen werden, uns von den Folgen zu befreien und diese zu übernehmen; zu unserer Entlastung.

05. Bei Absage des Fototermins für Hochzeitsaufnahmen werden nachfolgende Kosten fällig:
•    bis 3 Monate vor Termin Euro 50,00
•    bis 1 Monat vor Termin Euro 100,00
•    30 - 0 Tage vor Termin Euro 150,00
•    Samstags wird ab 13:00 Uhr und Werktags ab 18:00 Uhr ein Überstundenzuschlag von Euro    40,00/Std. berechnet.

06. Uns zur Bearbeitung übergebene Filme, Vorlagen usw. werden sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung, Fehlbehandlung oder Abhandenkommen besteht für uns keine über den Materialwert hinausgehende Haftung. Eine weitergehende Haftung besteht nur, wenn sie vereinbart ist, oder wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung schriftlich auf etwaige außergewöhnliche hohen Schäden hingewiesen hat, und wir daraufhin den Auftrag übernommen haben.

07. Uns zum Fotografieren übergebene Gegenstände sind, wenn nichts anderes vereinbart, vom Auftraggeber selbst gegen Beschädigungen, Verlust, Diebstahl und dergl. zu versichern. Wir haften nur im Rahmen der normalen Haftpflichtversicherungen. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

08. Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, bei Lieferung bzw. Erledigung des Auftrages, bei Rechnungsstellung, innerhalb einer Woche zu erfolgen. Zahlung rein netto, ohne Abzug (Skonto). Schecks und andere Ersatzleistungen werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber zur Zahlung entgegengenommen. Kosten, die entstehen, gehen zu Lasten des Käufers oder Bestellers.

09. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises.

10. Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung bzw. nach Sichtbarwerden des Mangels, spätestens innerhalb 6 Wochen nach Lieferung erfolgen.

B) Wiedergaberecht

01. Der Name des Fotografen ist bei der Wiedergabe anzugeben. Unterlassungen erhöht das Honorar um 100%.

02. Jegliche fotografische Reproduktion von Aufnahmen ist für den Besteller ohne Ausdrückliche Abrede untersagt. Kopien, Vergrößerungen, Diaposive oder Fotopostkarten sind durch den Urheber oder durch dessen Vermittlung auszuführen. Liegen zwingende Gründe vor, daß solche fotografischen Arbeiten durch den Besteller oder durch Dritte ausgeführt werden (Einheitlichkeit in Ausstellungen und dergl.), so ist pro Vergrößerung eine Leihgebühr zu berechnen.

03. Jede vereinbarte Wiedergabeerlaubnis gilt nur für den Besteller der Aufnahme. Sie darf ohne schriftliche Zustimmung und entsprechende Honorierung des Fotografen nicht an Drittpersonen übertragen werden.

04. Andererseits darf der Fotograf bestellte Aufnahmen nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Auftraggebers an Drittpersonen herausgeben. Der Verwendungszweck ist dabei genau festzuhalten. Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück

Stand: 01.03.2002.

 

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